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Der Schutz des Urheberrechts in Deutschland

Eine Einführung zur Darstellung der umfassenden kommerziellen und persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse des Urhebers

„Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutznach Maßgabe dieses Gesetzes“, heißt es in § 1 des deutschen Urhebergesetzes. Es wird klargestellt, dass das deutsche Urheberrecht in erster Linie den Schutz des Urhebers bezweckt. Darüber hinaus schützt es jedoch auch diejenigen, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich machen (sog.Werkverwerter). Der Beitrag befasst sich nach einer kurzen Einführung mit den Schutzvoraussetzungen und dem Schutzgegenstand, dem Rechtsinhaber sowie dem Inhalts des Urheberrechts. In den folgenden Kapiteln geht es um das Urhebervertragsrecht, die Leistungsschutzrechte sowie in einem kurzen Überblick um die Verwertungsgesellschaften. Der dritte Teil des Beitrags befasst sich mit den Schrankenregelungen des Urheberrechts sowie den zivil- und strafrechtlichen Folgen im Falle von Rechtsverletzungen.

Als Zusatzmaterial finden Sie hier außerdem die Teile 1, 2 und 3 jeweils als einzelne Datei.


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