Denkmalpflege und Denkmalschutz in Deutschland
Eine Einführung
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie Aufgabe der Länder. Die denkmalpflegerischen Belange sind aber in vielerlei Hinsicht auch in anderen rechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Ausgehend von der Zielsetzung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, nämlich einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit zu leisten, werden zunächst begriffliche Klärungen vorgenommen, bevor im Anschluss daran die wesentlichen Rechtsgrundlagen vorgestellt werden. Den Abschluss dieses einführenden Überblicks bildet ein Hinweis auf weiterführende Organisationen und Informationen.