Prinzipien staatlicher Kunstförderung
Staatliche Kunstförderung in Deutschland und in den Ländern der EU unterliegt dem jeweils geltenden Verfassungsrecht. Aus ihm lassen sich Prinzipien (Maßstäbe) ableiten, welche sowohl den Schutzbereich der Kunstfreiheit wie auch Umfang und Maß des Förderauftrags und der Gestaltungskompetenz des Staates auf dem Gebiet der Kunst bestimmen. Solche Prinzipien setzen einen Ordnungsrahmen für die Praxis staatlicher Kunstförderung. Es geht konkret darum, dass staatliches Handeln angemessen neutral gegenüber den autonomen und pluralen Erscheinungsformen der Kunst auftritt und gleichzeitig die Interessen des Gemeinwohls verfolgt, weiterhin, dass es subsidiär ist und bestimmte Standards in Organisation und Verfahren staatlicher Kunstförderung einhält.