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Wer Rechte will, der darf Pflichten nicht scheuen

Management-Bedarfe in Kulturbetrieben

Das Neue Steuerungsmodell (NSM) gilt auch für Kultureinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Sein zentrales Element ist die „dezentrale Ressourcenverantwortung", also die mit Verantwortung verbundene Möglichkeit, über die Zuführung und Verwendung von Betriebsmitteln innerhalb eines definierten Rahmens selbst entscheiden sowie marktwirtschaftliche Prozesse steuern zu dürfen. Den Rahmen dafür definieren „Ziel- und Leistungsvereinbarungen", die die Träger (z. B. Freie und Hansestadt Hamburg) mit ihren wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Einrichtungen (z. B. Museumsstiftungen oder Staatstheater) gemeinsam verhandeln und rechtswirksam verabschieden.

Dieser Möglichkeit von hoher Entscheidungsbefugnis sind nicht wenige Intendanten und Museumsdirektoren als Lockruf erlegen. Denn manch eine Umwandlung scheiterte kläglich, da sich die Leitungsorgane offenbar kaum Gedanken über die enormen Anforderungen machten, denen sich – bedingt durch jene wirtschaftliche und rechtliche Verselbstständigung – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen mussten. Die Vereinbarung einer kontraktgeführten Verselbstständigung ist schnell unterschrieben, doch die Heranführung der Belegschaft an die damit einhergehende Neuerung braucht viel Zeit. Der vorliegende Beitrag fasst die Anforderungen der zwei wichtigsten Betriebsbereiche zusammen: Personal und Finanzen.

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