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Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller

Die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte durch die GVL

Die GVL ist die deutsche Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Sie wurde 1959 von der Deutschen Orchestervereinigung e. V. (DOV), der Gewerkschaft der Orchestermusiker und der Deutschen Landesgruppe der IFPI, dem Industrieverband der Tonträgerhersteller, gegründet. Sie nimmt für alle ihr direkt oder über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften angehörenden Berechtigten deren Vergütungsansprüche wahr, die für bestimmte Massennutzungen wie Tonträgersendung, Diskothekenwiedergabe oder private Vervielfältigung im Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind. Die erlösten Einnahmen werden nach Abzug der geringen Verwaltungskosten auf Basis der Verteilungspläne an die Berechtigten weitergeleitet. Die Verteilungspläne werden jährlich vom Beirat, dem Vertretungsgremium der Berechtigten, beschlossen. Bis zu 5 % der Verteilungssumme darf für die kulturelle oder soziale Unterstützung ausgegeben werden. Hierüber beschließt ebenfalls der Beirat.

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