Zuwendungsrecht und Zuwendungspraxis am Beispiel der Bundeskulturförderung
Sowohl in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ als auch der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ wurde in Anhörungen, Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft und in Gutachten das Zuwendungsrecht als besonderes Problem genannt. Es wurde moniert, dass das Zuwendungsrecht zu wenig flexibel ist und eine starre Bürokratie letztlich eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel behindert. Auf der anderen Seite beklagen die Behörden, die Zuwendungen ausreichen, dass immer wieder dieselben Fehler bei Zuwendungsempfängern gemacht und dass die Vorschriften nicht exakt eingehalten würden. Zugleich wird hervorgehoben, dass sich das Zuwendungsrecht durch große Ermessensspielräume auszeichnet, die eine flexible Handhabung möglich machen. Ein- und derselbe Sachverhalt wird also von den jeweiligen Seiten geradezu gegensätzlich beurteilt. Grund genug, sich mit dem Thema zu befassen, dabei soll das Haushaltsrecht des Bundes im Mittelpunkt stehen.