Teilhabe an Kunst und Kultur
Die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen
Allein die Tatsache, dass rund zehn Prozent der deutschen Bevölkerung körperlich eingeschränkt sind und die demografische Entwicklung einen Anstieg dieses Prozentsatzes erwarten lässt, macht das Thema der barrierefreien Zugänglichkeit öffentlicher und privater Einrichtungen sowie die Diskussion über Informationsangebote und Kommunikationsmittel zu einer zukünftig noch wichtiger werdenden Aufgabe auch für Kulturpolitik und Kulturmanagement. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt es bereits seit einigen Jahren ein universelles Vertragsdokument, das die Träger staatlicher Gewalt dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe – auch an Kunst und Kultur – zu ermöglichen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte und zentralen Aussagen der Konvention, über ihre Umsetzung in Deutschland und ihre Auswirkungen auf die Kulturlandschaft. Ein besonderer Blick wird dabei auch auf den Begriff der Inklusion gelegt, welcher der Konvention als Leitgedanke zugrunde liegt.