Das UNESCO-Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) - Teil 1
Ziele, Inhalte und Instrumente der ersten völkerrechtlich verbindlichen Magna Charta zur internationalen Kulturpolitik
Im Oktober 2015 jährt sich die Verabschiedung des „UNESCO-Übereinkommen(s) zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" zum zehnten Mal. Unter den Kulturvölkerrechtsinstrumenten der UNESCO ist es das einzige Übereinkommen, welches die Stärkung zeitgenössischer Kunst und Kultur zum Ziel hat. Kulturkooperation, Koproduktion und Austausch werden hier erstmalig völkerrechtlich verbindlich als Entwicklungsstrategie begriffen. 2012 haben knapp fünfzig Vertragsstaaten erstmalig Umsetzungsberichte vorgelegt, die von UNESCO im Netz veröffentlicht wurden. In Teil 1 dieses Beitrages werden daher die Ziele und Inhalte des Abkommens dargestellt und die aktuellen Entwicklungen in Deutschland auch mit Blick auf die eingesetzten Instrumente reflektiert. Teil 2 nimmt die internationalen Wirkungen in den Fokus und erläutert die Situation auch anhand außereuropäischer Beispielländer.