Kooperativer Kulturföderalismus als Leitbild des Kulturverfassungsrechts in Deutschland
Der Kulturstaat Deutschland hat verfassungsrechtlich drei Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Historisch gewachsen und verfassungsrechtlich gestützt tragen Länder und Kommunen die Hauptverantwortung für die kulturelle Infrastruktur in Deutschland, was sich auch darin ausdrückt, dass der Bund nur etwas mehr als 10 % der öffentlichen Mittel beisteuert. In diesem Beitrag wird das Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen aus kulturpolitischer und verfassungsrechtlicher Perspektive erörtert. Dem verfassungsrechtlichen Leitbild eines „Kooperativen Kulturföderalismus" entspricht eine „aktivierende Kulturpolitik", die nicht auf die Entflechtung von Zuständigkeiten, sondern auf die Verflechtung von Verantwortlichkeiten setzt.