Der öffentliche Kulturauftrag
Pflichtaufgabe, Grundversorgung und kulturelle Infrastruktur als kulturpolitische Begründungsmuster
In diesem Beitrag wird der kulturpolitische Diskurs über die Rolle des Staates und der Kommunen in der Kulturförderung anhand von drei Grundmustern kulturpolitischer Argumentation beleuchtet. Bei allen drei Begründungslinien geht es darum herauszuarbeiten, welche „Pflichten“ die öffentliche Hand aufgrund und aber auch jenseits von Rechtsnormen hat. Gerade mit Blick auf die Auseinandersetzungen um eine gesicherte Finanzierung von Kulturaufgaben ist es hilfreich, die Argumentationslinien im Detail und in ihrer nun schon über drei Jahrzehnte reichenden Entwicklungsgeschichte zu kennen. Der Schlussbericht der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat mit der Begrifflichkeit der „kulturellen Infrastruktur“ und der Herausarbeitung ihrer Elemente die früheren Begründungslinien „Pflichtaufgabe Kultur“ sowie „kulturelle Grundversorgung“ in einem Modell integriert, das eine neue Gesamtperspektive ermöglicht.